Modulblatt 5: „Finanzen und Pflegeleistungen“

Modulblatt 5: „Finanzen und Pflegeleistungen“

Items: 9 und 10

Hintergrund

Das Themenfeld „Finanzen und Pflegeleistungen“ hat die Ansprüche von Menschen mit Demenz und pflegenden Angehörigen zum Inhalt. Von besonderer Beratungsrelevanz sind Leistungsansprüche im Rahmen des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und des SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Ausdrücklich sollte in der Beratung auch die Ausgestaltung der Schwerbehindertenausweisverordnung Erwähnung finden.

Themen

Igesetzliche Krankenversicherung
IISchwerbehindertenausweis
IIIgesetzliche Pflegeversicherung

Thema I (gesetzliche Krankenversicherung)

Schwerpunkte des Themas I

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Voraussetzungen für den Leistungsbezug
  • Gestaltung des Antragsverfahrens
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema I
Gesetzbuch mit EinführungstextMarburger, H. (2013). SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung: Textausgabe mit praxisorientierter Einführung: Walhalla Fachverlag.
Medikamente und HilfsmittelOffizielle Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/onlineratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel.html
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema I
Pflegebedürftigkeitsbegriff und Pflegebegutachtung (Kongressbeitrag)Pick, P. (2018). Pflegebedürftigkeit: Ein Jahr im Praxistest. Heilberufe, 70(1), 40-41.

Thema II (Schwerbehindertenausweis)

Schwerpunkte des Themas II

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • gesetzliche Grundlagen zum Schwerbehindertenstatus
  • Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis
  • Gestaltung der Beantragungsverfahrens
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema II
SchwerbehindertenrechtGreß, J. (2018). Schwerbehindert: Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern, Mobilität: C.H.Beck.
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema II
UN-KonventionAichele, V. (2010). Behinderung und Menschenrechte: die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aus Politik und Zeitgeschichte, 23(2010), 13-19.

Thema III (gesetzliche Pflegeversicherung)

Schwerpunkte des Themas III

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Voraussetzungen für den Leistungsbezug
  • Gestaltung des Antragsverfahrens
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema III
Informationen des GesundheitsministeriumsOffizielle Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeberpflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema III
Selbstständigkeit als Kriterium für den PflegegradBreithaupt, E. (2017). Die Selbstständigkeit als neues Maß der Pflegebedürftigkeit. Uro-News, 21(2), 26-29.

Angehörigengerechte Informationsquellen zum Modulblatt 5

1Wegweiser Demenz des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): http://www.wegweiser-demenz.de/informationen/gesetzlicheleistungen/pflegeversicherung.html
2DALZG (2016). Informationsblatt 8 - Die Pflegeversicherung, Berlin, DAlzG. https://www.deutschealzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/infoblatt8_pflegeversicherung.pdf

Download:
Modulblatt 5
„Finanzen und Pflegeleistungen“

Gleichgewicht (SPPB)

Abbildung zur Testung der Gangkoordination:

Bei Rombergstand werden die Füße dicht zueinander gestellt. Nach Ablauf von 9,9 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

 

Auswertungstabelle Gleichgewicht:

Punkte

 

Aufrechthaltung des Rombergstandes

(in Sekunden)

 

1 10 Sekunden Rombergstand möglich
0 0 – 9,9 Sekunden Rombergstand

Gangkoordination (SPPB)

Abbildung zur Testung der Gangkoordination:

Nach Ablauf von 6,52 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist. 

Auswertungstabelle:

Punkte

 

Benötigte Zeit in Sekunden
1 0,1  –  6,52 Sekunden
0 mehr als 6,52 Sekunden

 

Untere Extremität

Beinkraft (SPPB)

Abbildung zur Testung der Beinkraft:

Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich nicht so stark betroffen ist, dass er zusätzlich trainiert werden muss. Wenn die Übung nicht innerhalb von 20 Sekunden durchgeführt werden konnte oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben.

Auswertungstabelle Beinkraft:

Punkte Zeit zur Durchführung des Tests
1 ≤20 Sekunden
0 >20 Sekunden

 

Handkraft (SD-Test)

Abbildung zur Testung der Feinkoordination:

Auswertung Handkraft:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

Männer:

Wenn bei der besten Messung weniger als 20 kg erreicht worden sind oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Wert über 20 kg  ist mit einem Punkt zu werten. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Frauen:

Wenn bei der besten Messung weniger als 13 kg erreicht worden sind oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Wert über 13 kg  ist mit einem Punkt zu werten. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Auswertungstabelle:

Männer

 

Frauen
Punkte Handkraft in kg Punkte Handkraft in kg
1 ≥ 20,1 1 ≥ 13,1
0 ≤ 20,0 0 ≤ 13,0

Feinkoordination (NHPT)

Abbildung zur Testung der Feinkoordination:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

 Wird der Test vor Ablauf von 35 Sekunden beendet, wird ein Punkt vergeben, was bedeutet, dass dieser Funktionsbereich nicht so stark betroffen ist, dass er zusätzlich trainiert werden muss. Nach Ablauf der 35 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben.

Auswertungstabelle Feinkoordination:

Punkte

 

Zeit in Sekunden
1 0,1 – 35,0
0 ≥ 35,1

Grobkoordination/Armkraft (BBT)

Abbildung zur Testung der Grobkoordination:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

 Frauen:

Wenn innerhalb von einer Minute weniger als 35 Klötze korrekt von einer auf die andere Seite übergesetzt werden können oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Bei 35 Klötzen und darüber wird ein Punkt vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

 Männer:

Wenn innerhalb von einer Minute weniger als 30 Klötze korrekt von einer auf die andere Seite übergesetzt werden können oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Bei 30 Klötzen und darüber wird ein Punkt vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Auswertungstabelle:

Männer

 

Frauen
Punkte Anzahl Steine pro Minute

 

Punkte Anzahl Steine pro Minute
1 30 1 35
0 < 30 0 < 35
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