Modulblatt 6: „Rechtliche Belange“

Modulblatt 6: „Rechtliche Belange“

Items: 11 und 12

Hinweis! Die Erteilung von konkreten Rechtsauskünften ist in Deutschland Rechtsanwälten und vergleichbaren Berufsgruppen vorbehalten. Eine demenzspezifische Pflegeberatung ersetzt im Zweifel nicht den Rat eines Rechtsanwalts.

Hintergrund

Das Themenfeld „Rechtliche Belange“ umfasst die juristischen Begrifflichkeiten, Bestimmungen und Gesetze bezüglich des Verhältnisses von pflegendem Angehörigen und dem Menschen mit Demenz sowie im Hinblick auf die Durchführung der häuslichen Pflege. Ziel eines Beraters muss es sein, den Rechten und Wünschen aller Beteiligten Geltung zu verschaffen. Aufgrund der Spezifika einer Demenz kommt der (rechtlichen) Vorausplanung eine noch bedeutendere Rolle zu als bei anderen Erkrankungen.

Themen

IBetreuungsrecht
IIPatientenverfügung, Vorsorgevollmacht
IIIErbrecht

Thema I (Betreuungsrecht)

Schwerpunkte des Themas I

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • Ausgestaltung des Betreuungsrechts
  • ethische Einordnung des Betreuungsrechts
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema I
GesetzestextFachredaktion, W. (2017). BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Ausgabe 2018: Mit den Nebengesetzen zum Verbraucherschutz, Mietrecht und Familienrecht: Walhalla Digital.
EinführungMDK Bayern (2017). (Bayern, 2017) Checklisten für die Pflegeberatung: Darauf kommt es in der Beratungspraxis an! Pflege, Gesundheitsförderung, Organisation und Rechtsfragen. ecomed Verlagsgesellschaft in Hüthig Jehle Rehm. ISBN 978-3-609-16507-3.
Klie, T., Frommelt, M., & Schneekloth, U. (2011). Evaluation der Pflegeberatung gem. § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI. GKV-Spitzenverband, Berlin.
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema I
ACPWerner, S. (2017). Selbstbestimmt bis zum Lebensende? NOVAcura, 59.
Einbeziehen von Menschen mit DemenzJulia Lühnen, Ingrid Mühlhauser, and Tanja Richter. "Informed decision-making with and for people with dementia: Developing and pilot testing an education program for legal representatives (PRODECIDE)." Dementia (2017): 1471301217746751.

Thema II (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht)

Schwerpunkte des Themas II

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • Gesetzeslage zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
  • „Advance Care Planning“ als dynamische Form der Patientenverfügung
  • ethische Einordnung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema II
Einführung (allgemein)MDK Bayern (2017). Checklisten für die Pflegeberatung: Darauf kommt es in der Beratungspraxis an! Pflege, Gesundheitsförderung, Organisation und Rechtsfragen. ecomed Verlagsgesellschaft in Hüthig Jehle Rehm. ISBN 978-3-609-16507-3.
Thomas Klie (2017). Rechtskunde: Das Recht der Pflege alter Menschen. Vincentz Network GmbH & Co. KG. ISBN 978-3-86630-544-1.
PatientenverfügungBundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Hrsg) (2014a) Patientenverfügung. Eigenverlag. Berlin.
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema II
PalliativversorgungZieschang, Tania, et al. "Palliativversorgung von Menschen mit Demenz." Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie 45.1 (2012): 50-54.

Thema III (Erbrecht)

Schwerpunkte des Themas III

Kernstücke des Themas bilden unter anderem:

  • Ausgestaltung des Erbrechts (unter Berücksichtigung von Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht)
Ausgewählte Fachliteratur zum Thema III
Einführung (allgemein)MDK Bayern (2017). Checklisten für die Pflegeberatung: Darauf kommt es in der Beratungspraxis an! Pflege, Gesundheitsförderung, Organisation und Rechtsfragen: ecomed Verlagsgesellschaft in Hüthig Jehle Rehm.
Klie, T. (2017). Rechtskunde: Das Recht der Pflege alter Menschen: Vincentz Network GmbH & Co. KG.
Ausgewählte wissenschaftliche Studien zum Thema III
rechtsphilosophischer ExkursZaczyk, R. (2010). Kriterien der Selbstbestimmung bei Errichtung eines Testaments– Ein Beitrag aus rechtsphilosophischer Sicht. Demenz und Recht.

Angehörigengerechte Informationsquellen zum Modulblatt 6

1Serviceportal Wegweiser Demenz des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) http://www.wegweiser-demenz.de/informationen/rechte-und-pflichten.html
2Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Herausgeberin) (2016). Informationsblätter (8/9/10) der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Hinweis: Andere Demenzformen werden miteinbezogen. Quelle: https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/informationsblaetter-downloads.html
3Stiftung Warentest: interaktive Formulare zum Download: https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Formulare-zum-Download4707304-0/

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Modulblatt 6
„Rechtliche Belange“

Gleichgewicht (SPPB)

Abbildung zur Testung der Gangkoordination:

Bei Rombergstand werden die Füße dicht zueinander gestellt. Nach Ablauf von 9,9 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

 

Auswertungstabelle Gleichgewicht:

Punkte

 

Aufrechthaltung des Rombergstandes

(in Sekunden)

 

1 10 Sekunden Rombergstand möglich
0 0 – 9,9 Sekunden Rombergstand

Gangkoordination (SPPB)

Abbildung zur Testung der Gangkoordination:

Nach Ablauf von 6,52 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist. 

Auswertungstabelle:

Punkte

 

Benötigte Zeit in Sekunden
1 0,1  –  6,52 Sekunden
0 mehr als 6,52 Sekunden

 

Untere Extremität

Beinkraft (SPPB)

Abbildung zur Testung der Beinkraft:

Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich nicht so stark betroffen ist, dass er zusätzlich trainiert werden muss. Wenn die Übung nicht innerhalb von 20 Sekunden durchgeführt werden konnte oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben.

Auswertungstabelle Beinkraft:

Punkte Zeit zur Durchführung des Tests
1 ≤20 Sekunden
0 >20 Sekunden

 

Handkraft (SD-Test)

Abbildung zur Testung der Feinkoordination:

Auswertung Handkraft:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

Männer:

Wenn bei der besten Messung weniger als 20 kg erreicht worden sind oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Wert über 20 kg  ist mit einem Punkt zu werten. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Frauen:

Wenn bei der besten Messung weniger als 13 kg erreicht worden sind oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Ein Wert über 13 kg  ist mit einem Punkt zu werten. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Auswertungstabelle:

Männer

 

Frauen
Punkte Handkraft in kg Punkte Handkraft in kg
1 ≥ 20,1 1 ≥ 13,1
0 ≤ 20,0 0 ≤ 13,0

Feinkoordination (NHPT)

Abbildung zur Testung der Feinkoordination:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

 Wird der Test vor Ablauf von 35 Sekunden beendet, wird ein Punkt vergeben, was bedeutet, dass dieser Funktionsbereich nicht so stark betroffen ist, dass er zusätzlich trainiert werden muss. Nach Ablauf der 35 Sekunden oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben.

Auswertungstabelle Feinkoordination:

Punkte

 

Zeit in Sekunden
1 0,1 – 35,0
0 ≥ 35,1

Grobkoordination/Armkraft (BBT)

Abbildung zur Testung der Grobkoordination:

Bitte nutzen Sie immer die jeweils dominante Hand des Kurzzeitpflegegastes zur Übungsausführung, das heißt: Rechtshänder = rechte Hand, Linkshänder = linke Hand

 Frauen:

Wenn innerhalb von einer Minute weniger als 35 Klötze korrekt von einer auf die andere Seite übergesetzt werden können oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Bei 35 Klötzen und darüber wird ein Punkt vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

 Männer:

Wenn innerhalb von einer Minute weniger als 30 Klötze korrekt von einer auf die andere Seite übergesetzt werden können oder wenn der Test aufgrund von Mobilitätseinschränkungen gar nicht durchgeführt werden konnte, sind 0 Punkte zu vergeben. Bei 30 Klötzen und darüber wird ein Punkt vergeben. Ein Punkt bedeutet, dass dieser Funktionsbereich noch so gut erhalten ist, dass ein zusätzliches Training optional ist.

Auswertungstabelle:

Männer

 

Frauen
Punkte Anzahl Steine pro Minute

 

Punkte Anzahl Steine pro Minute
1 30 1 35
0 < 30 0 < 35
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